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Die EU-Entwaldungsverordnung

/ Was auf Unternehmer zukommt

Unternehmerrisiken

EU-Entwaldungsverordnung

Am 30. Juni 2023 ist die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung als Teil des europäischen „Green Deals“ in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten sind die betroffenen Marktteilnehmer ab Ende 2024 mit umfangreichen Compliance-Pflichten konfrontiert, kleine und mittelständige Unternehmen werden ab dem 2. Quartal 2025 in die Pflicht genommen. Unternehmen müssen nun schnell handeln, um ihre Lieferketten zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen, damit sie nicht gegen die neue Verordnung verstoßen.

Was die Verordnung besagt

Zahlreiche Wirtschaftsakteure innerhalb der EU - dazu gehören beispielsweise Hersteller, Einführer und Händler – sind in der Pflicht, zu dokumentieren, dass das Risiko eines Verstoßes gegen die EU-Entwaldungsverordnung im Hinblick auf die Einfuhr der relevanten Rohstoffe nicht besteht. Das bedeutet, dass es auf den Erzeugungsflächen der Rohstoffe nicht zur Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen kam und dass es keine Erntevorgänge gegeben hat, die nicht nachhaltig sind und zu einer Verringerung oder zu einem Verlust der biologischen oder wirtschaftlichen Produktivität und Komplexität der Waldökosysteme führt. Die Wirtschaftsakteure stehen somit in der Pflicht, ihre Lieferketten genau unter die Lupe zu nehmen, dies entsprechend zu dokumentieren und im Zweifel aktiv zu werden.

Sanktionen bei Nicht-Beachtung

Neben hohen Bußgeldern (bis zu 4% des erwirtschafteten Jahresumsatzes) können die zuständigen Behörden den Vertrieb untersagen sowie den Rückruf nicht-konformer Produkte vom Endkunden erzwingen. Das hat nicht nur finanzielle Folgen, es kann sogar die Existenz ganzer Unternehmen auf dem Spiel stehen.

Rückrufe sind für Unternehmen teuer – die Produkte dürfen nicht weiter vertrieben werden und erwirtschaften somit auch keinen Gewinn, gleichzeitig müssen sich Unternehmer dann aber um eine fachgerechte Entsorgung und Weitergabe kümmern, möglicherweise auch inklusive Austauschkosten von bereits verbauten beziehungsweise montierten Produkten.

Hohe Risiken – wie steht es um den Versicherungsschutz?

Die gesamte Lieferkette und alle Rohstoffe im Blick zu haben kostet Zeit und Geld. Damit steigt auch das Risiko etwas zu übersehen. Und steigende Risiken wirken sich auch auf den Versicherungsschutz aus. Vor allem die durch Rückrufe entstandenen Kosten sind nicht automatisch immer mitversichert. Versicherungsschutz für die Kosten aus behördlich angeordneten Rückrufen besteht in zahlreichen Rückruf-Policen nur, wenn von den Produkten die unmittelbare Gefahr von Personen- oder Sachschäden ausgeht. Die Kosten aus dem Rückruf, der auf einem Verstoß gegen die EU-Entwaldungsverordnung beruht, wären dann nicht versichert. Aus diesem Grund gilt größte Sorgfalt und schneller Handlungsbedarf.

Auch bei der D&O-Versicherung sowie der Rechtsschutz-Versicherung beobachten wir vor dem Hintergrund der sich immer mehr verschärfenden Compliance-Pflichten einen zunehmenden Beratungsbedarf unserer Kunden.

Gerne prüfen wir Ihren aktuellen Versicherungsschutz und optimieren ihn im Hinblick auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

16. Dezember 2023

EU-Entwaldungsverordnung
Markus Hardenack
Head of Competence Center Liability
ARTUS AG