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PFAS-Risiken

/ In der Haftpflicht-Versicherung

Haftpflicht

PFAS-Risiken

Die Verwendung von PFAS wird für Versicherer ein immer wichtigeres Detail, wenn es um das Abschätzen eines zu versichernden Risikos geht. Die Substanzen gelten als Ewige Chemikalien und werden in der Industrie seit vielen Jahren vielseitig eingesetzt.

Versicherer fragen nun immer öfter nach, ob Unternehmen PFAS verwenden, und prüfen, ob Ausschlüsse aus der Haftpflichtversicherung möglich sind. Dabei werden auch Pauschalausschlüsse diskutiert.

Insbesondere Rückversicherer haben das Thema auf Grund einiger Großschäden in den Fokus gerückt. Eine einheitliche Positionierung der Versicherer im Hinblick auf Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu PFAS-Risiken – etwa analog zu den Ausschlüssen zu Asbest-Risiken – wurde aber noch nicht beobachtet. Entsprechende Versuche der Versicherer, pauschale PFAS-Ausschlüsse in die Versicherungsbedingungen zu integrieren, konnten wir bisher erfolgreich abwehren. Allerdings ist davon auszugehen, dass insbesondere bei Risiken in den USA sowie in Kanada in Zukunft eine verschärfte Risikoanalyse in diesem Zusammenhang stattfinden wird.

Zum Hintergrund:

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, die in der Gesellschaft weit verbreitet sind. Sie alle enthalten Kohlenstoff-Fluor-Bindungen, die zu den stärksten chemischen Verbindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, sowohl bei ihrer Verwendung als auch in der Umwelt (sogenannte Ewigkeits-Chemikalien).

Den Auslöser der aktuell vermehrt zu beobachtenden PFAS-Ausschlüsse liegt in den USA. Dort wurden bereits über 3.000 Klagen eingereicht, in denen eine PFAS-Exposition aufgrund einer Grundwasserkontamination durch Feuerlöschschaum, der so gut wie immer PFAS enthält, geltend gemacht wurden. Zahlreiche Klagen wurden von Personen eingereicht, die PFAS-kontaminiertem Trinkwasser ausgesetzt waren, wodurch sie angeblich Krebs und andere schwere Gesundheitsprobleme entwickelten.

Der niederländische Staat erwägt gerade rechtliche Optionen, um gegen den Chemiekonzern 3M wegen einer Verschmutzung der Schelde vorzugehen - über Jahre hinweg soll die belgische Gesellschaft des Konzerns mit PFAS kontaminiertes Wasser in die Schelde geleitet haben. Mit der belgischen Regierung hat sich der Konzern bereits auf die Zahlung von rund EUR 571 Millionen geeinigt, es drohen hier Zivilklagen von Menschen, die gesundheitliche Probleme auf Grund der Grundwasserkontamination mit PFAS geltend machen.

Verbot für Herstellung und Verwendung?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ferner am 07.02.2023 den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Das Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Derzeit erfolgt eine wissenschaftliche Bewertung durch Ausschüsse zur Risikobeurteilung, die sechsmonatige Konsultation ist am 22. März 2023 gestartet. Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Vorschlag eines Verbots gerechnet werden - dies wäre dann eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.

Da die Eigenschaften von Fluorkunststoffen in bestimmten Anwendungen für zahlreiche Branchen derzeit alternativlos sind, würde ein Verbot sehr weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Auch Ausschlüsse aus der Haftpflichtversicherung wären für die Unternehmen nicht ohne Folgen – kommt es zu Schadenfällen, können diese für das Unternehmen existenzbedrohend sein.

Bei Fragen zu Ihrer Haftpflicht-Versicherungen und zu Risikoanalysen in Bezug auf die Verwendung von PFAS in Ihrem Unternehmen steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

PFAS-Risiken
Markus Hardenack
Head of Competence Center Liability
ARTUS AG