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Sorgfaltspflichten in Lieferketten

/ D&O trifft auf Strafrecht

WERTSCHÖPFUNG

Lieferketten Sorgfaltspflichten

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Dies hat Auswirkungen im Bereich D&O-Versicherung und Strafrechtsschutz-Versicherung – seit Anfang 2024 schon für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden.

Das Lieferkettengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise das Verbot von Zwangsarbeit, die Eindämmung von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Menschen. Aufgrund der starken Verflechtung deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte kommt den deutschen Unternehmen nach Ansicht des Gesetzgebers eine besondere Verantwortung zu, die Einhaltung der Schutzrechte bei ihren Lieferanten zu überwachen und Missbrauch zu begegnen.

Sorgfaltspflichten

Dadurch erlegt das Lieferkettengesetz den Unternehmen verschiedene Sorgfaltspflichten auf, unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements oder die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen.

Zur Einhaltung des Gesetzes müssen betroffene Unternehmen vor allem einen erheblichen organisatorischen Aufwand betreiben, der sich auch kostenseitig widerspiegeln wird. Als besonders herausfordernd ist sicherlich die Umsetzung der genannten Sorgfaltspflichten bei Zulieferern, vor allem in Bezug auf Risiken.

Sanktionen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde durch den Gesetzgeber mit den Befugnissen ausgestattet, die Einhaltung des Lieferkettengesetzes durchzusetzen. So kann das BAFA die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Kontrollen überprüfen und Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Missständen aufgeben. Bei Verletzungen der Sorgfaltspflichten können Zwangsgelder und Geldbußen auferlegt werden. Zudem können betroffene Unternehmen bis zu drei Jahre lang bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Das Lieferkettengesetz schafft formal keine eigene Haftungsgrundlage. Allein die Verletzung einer Sorgfaltspflicht begründet also keine Schadensersatzforderung durch Dritte. Dennoch sieht das Gesetz haftungsrechtliche Konsequenzen vor. So können NGOs oder Gewerkschaften Klageverfahren im Namen Betroffener gegen die Unternehmen führen.

Sollte das Lieferkettengesetz als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB qualifiziert werden, könnten Betroffene das Unternehmen auch direkt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. 

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz unserer Kunden bei der D&O-Versicherung

Insbesondere Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen unterliegen einer Haftung aus der Verletzung ihrer Organisations- und Überwachungspflichten. Daher könnte ein Vermögensschaden der Gesellschaft grundsätzlich zu einer Inanspruchnahme dieser versicherten Personen führen – und somit ein Fall für die D&O-Versicherung werden. Die ARTUS-Konzepte bieten hierfür Versicherungsschutz.

Bußgelder hingegen, die gegen das Unternehmen verhängt werden, sind nicht Gegenstand der D&O-Versicherung. Denkbar ist jedoch auch für diesen Fall der Regress gegen das Organ wegen nicht erfolgter Umsetzung der Pflichten. Ob der Regress in diesen Fällen als zulässig einzustufen ist, konnte von  der Rechtsprechung noch nicht beantwortet werden. Die Abwehrkosten des Organs wären allerdings bereits jetzt über die ARTUS-D&O-Konzepte versichert.

Dass die Erweiterung des Pflichtenkatalogs und die mögliche Inanspruchnahme in der D&O-Versicherung dazu führt, dass die Versicherer durch Prämienzuschläge, besondere Bedingungen oder gar Ausschlüsse reagieren, kann aktuell noch nicht festgestellt werden. Grundsätzlich beobachten die Versicherer die stetig steigenden Pflichtenkataloge zu Lasten der Unternehmensleiter und werden bei Bedarf auch ihre Prämienermittlung anpassen.

Verteidigung mittels Strafrechtsschutzversicherung

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz werden im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, d.h. ordnungswidrigkeitenrechtlich geahndet. Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit lässt sich durch die ARTUS-Spezial-Strafrechtsschutzversicherung abdecken. Als sogenannte Kostenversicherung ersetzt diese den Versicherungsnehmern entstehende Rechtsverfolgungs-, insbesondere Anwaltskosten. Die ARTUS-Spezial-Strafrechtsschutzversicherung deckt die „angemessenen“ Rechtsanwaltskosten ab, was bedeutet, dass auch höhere Stundensätze im Rahmen von Honorarvereinbarungen versichert sind. In unseren ARTUS-Konzepten sind Bußgeldverfahren nach dem Lieferkettengesetz vom Versicherungsschutz umfasst. Reaktionen der Versicherer im Sinne von Prämienzuschlägen oder Ausschlüssen sind derzeit nicht zu erwarten.

Lieferketten Sorgfaltspflichten
Stefan Luderich
Head of Placement Liability
ARTUS AG